Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Pfeiffer Laboratories GmbH

 I. Allgemeines

Die nachstehenden  allgemeinen  Verkaufs-  und  Lieferbedingungen   werden Inhalt des Kaufvertrages und  finden,  soweit  nichts  anderes  vereinbart  wird, auch auf alle künftigen Geschäfte mit uns Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn wir haben diesen  im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.


II. Angebote, Aufträge, Preise und Materialien

1. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
2. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.
3. Erhöhen sich zwischen Bestellung und Auslieferung der Ware die Preise unserer Vorlieferanten, Frachten und/oder öffentliche Abgaben, und ändern sich infolge dessen unsere nachweislichen Aufwendungen, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu erhöhen.
4. Unsere Preisnotierungen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sowie unfrei ab Lager, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Überhänge an Materialien (Rohstoffe und Packmittel), die speziell für Ihren Auftrag beschafft wurden und nach Auftragsabschluss nicht anderweitig verwendet werden können, werden zum Selbstkostenpreis an Sie 
belastet.



III. Zahlung

1. Rechnungen sind zahlbar, wenn nichts anderes vereinbart, rein netto innerhalb 8 Tagen nach Rechnungserhalt. Vereinbarte Abweichungen werden auf der Rechnung vermerkt. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können Zinsen in Höhe von 15% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden. Im Falle des Verzuges bleiben die gesetzlichen Rechte zur Geltendmachung des Nichterfüllungsschadens sowie zum Rücktritt vom Vertrag vorbehalten; Darüber hinaus werden Restschulden aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
2. Wechsel werden nicht akzeptiert!
3. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers und ist der Käufer trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die ihm obliegende Leistung zu stellen, so sind wir, soweit wir selbst noch nicht geleistet haben, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt oder zum Widerruf eingeräumter Zahlungsziele.
4. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem unserer Konten endgültig verfügbar ist.
5. Zurückbehaltung seitens des Käufers ist ausgeschlossen. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


IV. Lieferung

1. Alle Sendungen reisen, wenn nichts anderes vereinbart wurde, auf Gefahr und Rechnung des Empfängers, auch wenn sie vom Lager eines Dritten geliefert werden (Streckengeschäft). Die Übernahme der Sendungen durch die Bahn, Post, anderen Transportunternehmen oder den Kunden gilt als Bestätigung der ordnungsmäßigen Verpackung.
2. Rücksendungen von Waren und Leergut reisen ebenfalls auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sofern nicht gesetzliche Vorschriften zwingend Abweichendes vorschreiben.
3. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Rohstoff- und Energiemangel, unvorhergesehene oder unvermeidbare Betriebsstörungen, Transportstörungen, Witterungsbedingte Störungen (z.B. durch Produkte bestimmte Unmöglichkeit des Transports bei Frost etc.) Aufruhr, Krieg und andere durch uns nicht zu vertretende Umstände berechtigen uns, die Ausführung der Aufträge ganz oder teilweise aufzuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dem Käufer Schadenersatzansprüche zustehen. Gleiches gilt für den Fall, dass wir ohne Verschulden von unseren Lieferanten nicht richtig, nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht beliefert werden. 
4. Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist kann der Käufer unter Ausschluss weiterer Rechte nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz erlangen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Nichterfüllung, sind jedoch der Höhe nach begrenzt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wird, soweit wir wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt haften. Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Versand und Verpackung erfolgen stets nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verantwortung für die Wahl der am besten geeigneten und günstigen Versand- und Verpackungsart oder des Versandweges. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung durch den Käufer mit deren Bereitstellung auf diesen über. Unsere Leistungspflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.


V. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks erfüllt hat.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt sämtliche aus dieser Weiterveräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bleibt der Kunde auch nach dieser Abtretung ermächtigt. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, stellt er diese ein oder stellt er Insolvenzantrag, können wir verlangen, dass der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen benennt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die notwendigen Unterlagen aushändigt und die Abtretung offen legt. Wird die Vorbehaltsware von dem Kunden zusammen mit uns nicht gehörenden Gegenständen ohne oder nach Verarbeitung/Vermischung veräußert, gilt die Abtretung der Forderung gegen seinen Abnehmern nur in Höhe des Wertes der betroffenen Vorbehaltsware.


VI. Schadensersatz

1. Schadenersatzansprüche des Käufers, die auf leicht fahrlässige Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen.
2. Für mittelbare sowie für im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Schäden haften wir nur, wenn ein grobes Verschulden von uns vorliegt.
3. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.


VII. Mängelrügen

1. Der Käufer hat durch sämtliche zumutbaren Untersuchungen sorgfältig zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt, oder werden erkennbare Mängel nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, uns schriftlich angezeigt, so gilt die Ware hinsichtlich solcher Mängel als genehmigt.
2. Nicht erkennbare Mängel gelten als genehmigt, wenn sie uns nicht unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 3 Monate nach Auslieferung der Ware am Versandort schriftlich angezeigt werden. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt trifft der Käufer.
3. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis
zurückgesandt werden.
4. Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen werden wir durch Preisnachlass oder Umtausch der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises entsprechen. Weitere Ansprüche des Käufers sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz von Schäden die nicht unmittelbar an der Ware selbst entstanden sind.


VIII .Technische Beratung

Unsere entwicklungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch Versuch, erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Sollte dennoch eine Haftung in Frage kommen, so ist diese für alle Schäden auf den Wert der von uns gelieferten Waren begrenzt. Selbstverständlich gewährleisten wir die einwandfreie Qualität unserer Produkte nach Maßgabe unseren allgemeinen Verkaufs – und Lieferbedingungen.


IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeitsklausel

1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Heilbronn.
2. Gerichtsstand für beide Teile ist Heilbronn.
3. Sollten einzelne Klauseln dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.


Stand: Juli 2011